Ablauf einer Psychotherapie

Im Vorfeld einer Psychotherapie müssen seit Mai 2018 bis zu drei sogenannte "Sprechstunden" statt finden. Diese dienen zur Klärung des Psychotherapiebedarfs und sollen zudem zur Beratung hinsichtlich der richtigen Therapieform (Verhaltenstherapie, Psychodynamische Therapie, Einzeltherapie, Gruppentherapie) genutzt werden. 
Anschließend finden bis zu vier sogenannte "Probatorische Sitzungen" statt. In diesen Stunden findet eine individuelle, fachlich fundierte Diagnosestellung mit Hilfe psychologischer Testverfahren statt. Sollten Sie Vorbefunde von Ärzten oder anderen Psychotherapeuten haben, ist es sehr hilfreich diese mitzubringen. Zudem können wir uns in diesen ersten Stunden kennen lernen. Am Ende der probatorischen Sitzungen entscheiden wir, ob wir den weiteren Therapieweg gemeinsam gehen wollen, da die richtige Passung zwischen Therapeut und Patient ein wichtiger Faktor hinsichtlich der Wirksamkeit der Therapie darstellt. 
Wenn wir uns dann entscheiden die Therapie gemeinsam zu bestreiten, stelle ich einen Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse, wobei je nach Bedarf eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60-80 Sitzungen) beantragt wird. Je nach Bearbeitungszeit bei den Krankenkassen kann es zu einer kleinen Wartezeit zwischen Beantragung und Genehmigung/ Beginn der Therapie kommen. Sobald die Genehmigung der Krankenkasse erteilt wird, beginnt die Psychotherapie. Diese sollte in der Regel einmal wöchentlich statt finden (eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten).